Liechtenstein-Stiftung: Sicherer Hafen für Ihr Vermögen?
Wenn wir über den Schutz und die Bewahrung unseres Vermögens nachdenken, spüren wir oft eine tiefe Verantwortung – nicht nur für uns selbst, sondern auch für kommende Generationen. In dieser spirituellen Reise der Vermögenssicherung begegnen wir einem besonderen Instrument: der Stiftung Liechtenstein. Dieses kleine Fürstentum zwischen der Schweiz und Österreich hat sich als sicherer Hafen für private Vermögenswerte etabliert, und das aus guten Gründen.
Während wir uns mit diesem Thema beschäftigen, möchten wir euch einen umfassenden Einblick geben, wie sich eine Stiftung in Liechtenstein von deutschen Stiftungsmodellen unterscheidet. Unser Ziel ist es, euch dabei zu unterstützen, eine bewusste und informierte Entscheidung für euren eigenen Weg zu treffen.
Die rechtliche Grundlage: Wo Stabilität auf Flexibilität trifft
In Liechtenstein basiert das Stiftungsrecht auf dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), das seit 1926 besteht und sich als außerordentlich robust erwiesen hat. Nach Artikel 552 PGR kann eine Stiftung zu jedem erlaubten Zweck errichtet werden – sei es gemeinnützig, familiär oder auch rein privatnützig. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, Strukturen zu schaffen, die perfekt auf unsere individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Im Gegensatz dazu kennt das deutsche Recht primär gemeinnützige Stiftungen. Zwar existieren auch privatnützige Familienstiftungen in Deutschland, doch unterliegen diese deutlich strengeren Auflagen und einer besonderen Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt – die sogenannte Erbersatzbesteuerung nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG. Diese kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen und schmälert das Vermögen über Generationen hinweg.
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Vermögensschutz und staatlicher Zugriff: Ein entscheidender Unterschied
Wenn wir über den Schutz unseres Vermögens sprechen, berühren wir einen sehr sensiblen Bereich. Die Stiftung Liechtenstein bietet hier eine bemerkenswerte Besonderheit: Einmal in die Stiftung eingebrachtes Vermögen gehört rechtlich nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung selbst als eigenständiger Rechtsträger. Dies schafft eine klare Trennung, die in vielen Situationen von großer Bedeutung sein kann.
- Schutz vor Gläubigerzugriff auf künftiges Privatvermögen des Stifters
- Keine automatische Einbeziehung in Erbmassen oder Zugewinnausgleich
- Hoher Datenschutz durch fehlende öffentliche Register für Begünstigte
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten in den Stiftungsstatuten
- Keine Erbersatzsteuer wie in Deutschland
In Deutschland hingegen bleibt der Zugriff des Staates deutlich weitreichender. Die Finanzverwaltung hat umfassende Prüfrechte, und das Vermögen einer Familienstiftung wird steuerlich so behandelt, als würde es alle 30 Jahre vererbt. Dies bedeutet konkret: Selbst wenn keine Vermögensübertragung stattfindet, greift die Erbschaftssteuer zu.
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Diskretion und Privatsphäre: Die spirituelle Dimension des Schutzes
Wir leben in einer Zeit, in der Privatsphäre zu einem kostbaren Gut geworden ist. Eine Stiftung in Liechtenstein respektiert dieses Bedürfnis auf besondere Weise. Anders als in Deutschland existiert kein öffentlich einsehbares Stiftungsregister, das Auskunft über Begünstigte oder Vermögenswerte gibt. Die Stiftung wird zwar beim Handelsregister eingetragen, doch die Details bleiben geschützt.
Diese Diskretion bedeutet nicht Intransparenz gegenüber Behörden – Liechtenstein erfüllt alle internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Vielmehr geht es um den Schutz legitimer Privatsphäre vor unbefugten Dritten. In Deutschland sind Stiftungen deutlich transparenter gestaltet, was Vor- und Nachteile haben kann, je nach persönlicher Situation.
Die wahre Sicherheit liegt nicht im Verstecken, sondern in der rechtlich sauberen und ethisch vertretbaren Strukturierung unserer Vermögenswerte.
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Flexibilität in der Gestaltung: Raum für individuelle Bedürfnisse
Was uns an der liechtensteinischen Stiftungslösung besonders berührt, ist die Gestaltungsfreiheit. Wir können die Statuten so formulieren, dass sie unsere Werte und Wünsche über Generationen hinweg widerspiegeln. Ob wir bestimmte Familienmitglieder begünstigen möchten, wohltätige Zwecke verfolgen oder eine Kombination aus beidem anstreben – die rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein geben uns diesen Spielraum.
Nach den Bestimmungen des PGR können wir als Stifter auch Änderungsrechte vorbehalten oder einen Stiftungsrat einsetzen, der flexibel auf veränderte Lebensumstände reagieren kann. Diese Anpassungsfähigkeit ist in Deutschland deutlich eingeschränkter, da hier der Grundsatz der Stiftungssatzung stärker geschützt wird und Änderungen oft behördlicher Genehmigung bedürfen.
Die Rolle des Stiftungsrates
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, einen Stiftungsrat zu bestellen, der die laufende Verwaltung übernimmt. In Liechtenstein kann dieser Rat mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, was eine professionelle und dennoch persönliche Betreuung des Stiftungsvermögens ermöglicht. Die Mitglieder können sowohl aus Liechtenstein als auch aus dem Ausland stammen, was internationale Expertise einbringt.
Steuerliche Aspekte: Bewusster Umgang mit Verpflichtungen
Wir möchten an dieser Stelle klar betonen: Eine Stiftung Liechtenstein ist kein Instrument zur Steuerhinterziehung. Vielmehr geht es um eine legale Steueroptimierung im Rahmen der geltenden Gesetze. Deutsche Stifter und Begünstigte bleiben in Deutschland steuerpflichtig und müssen ihre Einkünfte ordnungsgemäß deklarieren.
Der Vorteil liegt in der strukturellen Gestaltung: In Liechtenstein selbst werden Stiftungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt behandelt. Die konkrete steuerliche Situation hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und sollte immer mit Fachleuten besprochen werden. Was wir mit Gewissheit sagen können: Die Transparenz gegenüber den deutschen Finanzbehörden ist heute unerlässlich und wird durch internationale Abkommen wie den automatischen Informationsaustausch sichergestellt.
Sicherheit und Stabilität: Das Fundament des Vertrauens
Liechtenstein zeichnet sich durch eine außergewöhnliche politische und wirtschaftliche Stabilität aus. Das Fürstentum hat eine der niedrigsten Staatsverschuldungen weltweit und eine äußerst solide Rechtsordnung. Diese Rahmenbedingungen schaffen ein Umfeld, in dem Vermögen über Generationen hinweg sicher verwahrt werden kann.
Die liechtensteinischen Banken und Treuhänder unterliegen strengen Regulierungen und genießen international einen hervorragenden Ruf. Anders als in manchen anderen Offshore-Jurisdiktionen steht Liechtenstein für Seriosität und Qualität statt für fragwürdige Steuervermeidung.
Der Weg zur eigenen Stiftung: Professionelle Begleitung ist essentiell
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist kein Schritt, den wir leichtfertig gehen sollten. Es bedarf sorgfältiger Planung, juristischer Expertise und eines tiefen Verständnisses sowohl des liechtensteinischen als auch des deutschen Rechts. Die Statuten müssen präzise formuliert werden, die steuerlichen Auswirkungen in beiden Jurisdiktionen bedacht und die laufende Verwaltung professionell organisiert sein.
Für alle, die sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen, eine Stiftung in Liechtenstein zu errichten und dabei mit einem professionellen Team aus Liechtenstein zusammenarbeiten möchten, gibt es kompetente Unterstützung. Norbert Péter, ein erfahrener Unternehmensberater, pflegt den direkten Draht zu einem bewährten Duo von Anwälten in Liechtenstein. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, von lokaler Expertise zu profitieren und gleichzeitig die Brücke zwischen Deutschland und dem Fürstentum professionell zu schlagen. Mehr Informationen findet ihr auf seiner Homepage.
Fazit: Eine bewusste Entscheidung für die Zukunft
Die Frage, ob eine Stiftung Liechtenstein der richtige Weg für uns ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von unserer individuellen Situation, unseren Zielen und unseren Werten ab. Was wir jedoch mit Sicherheit sagen können: Für größere Vermögen, für Familien mit internationaler Ausrichtung und für Menschen, die Wert auf Diskretion, Flexibilität und langfristige Stabilität legen, bietet Liechtenstein Möglichkeiten, die in Deutschland so nicht existieren.
Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass mit diesen Vorteilen auch Verantwortung einhergeht – die Verantwortung, alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen und die Stiftung im Einklang mit unseren ethischen Grundsätzen zu führen. Nur so wird sie zu dem, was sie sein soll: ein sicherer Hafen für unser Vermögen und ein Segen für kommende Generationen.
